Betriebshaftpflicht Tierbetreuung / Tiersitting / Tierpension

Hunde, Katzen & Kleintiere: Der passende Versicherungsschutz für Tiersitter und Tierpensionen

Betriebshaftpflicht Tierbetreuung / Tiersitting / Tierpension

Betriebshaftpflicht für Tierbetreuung, Tiersitting & Tierpension

Wer sich im Bereich Tiersitting oder Tierpension selbständig macht, trägt eine hohe Verantwortung für die ihm anvertrauten Tiere. Trotz größter Sorgfalt lassen sich Schäden nicht immer vermeiden. In solchen Fällen schützt eine Betriebshaftpflichtversicherung für Tierbetreuung und Tierpensionen zuverlässig vor finanziellen Folgen.

Mit dem Klick auf „Jetzt BERECHNEN“ werden Sie direkt zum Tarifrechner des Versicherers weitergeleitet. Sie bestätigen damit, die AGB & Datenschutz Bestimmungen (Datenschutz) zur Kenntnis zu nehmen und akzeptieren diese. Zudem bestätigen Sie, die Erstinformation für Versicherungsmakler gelesen und herunter geladen zu haben.

Eingeschränkte Auswahl – Über den Online Rechner bieten wir ausschließlich die Produkte von Andsafe an. Für ein individuelles Angebot oder einen Tarifvergleich kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular.

Kosten einer Betriebshaftpflicht für Tierbetreuung

Die Beiträge für eine Betriebshaftpflichtversicherung hängen von mehreren Faktoren ab:

  • der gewünschten Versicherungssumme,
  • einer möglichen Selbstbeteiligung,
  • sowie der Anzahl an Tierplätzen, die in der Tierpension angeboten werden.

Über unseren Tarifrechner können Sie die individuellen Kosten schnell und unkompliziert ermitteln. Das Angebot lässt sich anschließend direkt online abschließen – sofern die Funktion verfügbar ist. Sollte der Rechner einmal nicht nutzbar sein, können Sie jederzeit unser Anfrageformular für eine persönliche Angebotserstellung verwenden.

Wichtige Punkte beim Versicherungsvergleich

Ob Hund, Katze, Nager oder Vögel – bei der Betreuung ist viel Aufmerksamkeit gefragt. Dasselbe gilt beim Abschluss der passenden Haftpflichtversicherung. Achten Sie unbedingt darauf, dass nicht nur Personen- und Sachschäden abgesichert sind, sondern auch:

  • Schäden am betreuten Tier selbst,
  • sowie die gesetzliche Tierhüterhaftung.

Reicht eine Hunde- oder Privathaftpflicht aus?

  • Hundehaftpflichtversicherung: In vielen Policen sind auch Schäden durch einen fremden Tierhüter mitversichert – allerdings nur, wenn die Betreuung unentgeltlich erfolgt. Wer Tiere beruflich oder gegen Bezahlung betreut, benötigt eine separate Betriebshaftpflichtversicherung.
  • Privathaftpflichtversicherung: Manche private Haftpflichtpolicen decken das gelegentliche Hüten fremder Hunde ab. Vorrangig leistet aber immer die Hundehaftpflicht des Tierhalters. Nur wenn diese nicht besteht, greift die Privathaftpflicht – jedoch nicht bei gewerblicher Tierbetreuung und in der Regel auch nicht bei sogenannten Listenhunden.
Fazit

Wer eine Hundepension eröffnet oder gewerblich Tiere betreut, kommt um eine Betriebshaftpflichtversicherung nicht herum. Sie ist die Grundlage für finanzielle Sicherheit – ergänzt durch geeignete Räumlichkeiten und eine verantwortungsvolle Betreuung.