Berufshaftpflicht Heilpraktiker

So schützt die Berufshaftpflicht Heilpraktiker

Berufshaftpflicht Heilpraktiker

Die Berufshaftpflicht ist für Heilpraktiker ein wichtiger Bestandteil in der beruflichen Absicherung. Ob Sie klassisch als Heilpraktiker arbeiten oder möglicherweise sogar die Faltenunterspritzung mit anbieten. Die Berufshaftpflicht für Heilpraktiker schützt Sie so, wie Sie es in Ihrer beruflichen Tätigkeit benötigen.

Inhaltsübersicht
Heilpraktiker Haftpflichtversicherung

Was viele nicht wissen, Selbständige haften auch mit Ihrem Privatvermögen. Schutz bietet die Berufshaftpflicht Heilpraktiker Praxen für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter Dritten zufügen. Die Haftpflichtversicherung begleicht gerechtfertigte Schadenersatzforderungen entsprechend Ihrer Vereinbarung. Darüber hinaus hält die Versicherung ungerechtfertigte Ansprüche von Ihrer Praxis fern.

Wir zeigen Ihnen, wie die Haftpflicht Heilpraktiker günstig und umfangreich absichern kann und Ihnen im Schadensfall den Rücken frei hält. Sprechen Sie uns gerne persönlich dazu an.

Spezielle Versicherung Deckungskonzepte für Heilpraktiker sind für Berufsgruppen immer wieder die erste Wahl, wenn es um optimalen Versicherungsschutz geht.

Heilpraktiker, die z.B. auch Faltenunterspritzung durchführen oder Chiropraktik anwenden müssen oft in den sauren Apfel beißen und hohe Beiträge für Ihre Berufshaftpflichtversicherung bezahlen. Tierheilpraktiker kennen dieses Problem erst recht und wissen, wie schwer es ist eine günstige Berufshaftpflichtversicherung zu finden.

Mit besonderen Deckungskonzepten, die speziell auf Heilberufe ausgelegt sind, umgehen Sie dieses Problem und erhalten zu günstigen Konditionen einen Versicherungsschutz dessen außerordentliche Stärke im Preis-/Leistungsverhältnis zu finden ist.

Die Berufshaftpflicht für Heilpraktiker

Berufshaftpflicht Heilpraktiker Psychotherapie

Unternehmer, Freiberufler oder Selbstständige sind gut beraten, die Haftpflichtversicherung für ihren Gewerbebetrieb oder die freiberufliche Tätigkeit rechtzeitig zur Existenzgründung abzuschließen. Heilpraktiker oder Heilpraktiker Psychotherapie sind davon nicht ausgenommen.

Um die Heilpraktiker Berufshaftpflichtversicherung abschließen zu können ist es wichtig, dass Sie eine entsprechende Ausbildung nachweisen könne. Nicht nur die Versicherungsgesellschaft hat daran ein Interesse. Auch Ihre Patienten sind dankbar, wenn Sie Ihr Handwerk verstehen und sie sich auf Sie verlassen können.

Unterschieden wird die Heilpraktiker Berufshaftpflichtversicherung nach einem Tarif für Heilpraktiker und einem für Heilpraktiker Psychotherapie.

  • Heilpraktiker
  • Faltenunterspritzung
  • Chiropraktik
  • med. Mesotherapie
  • Osteopathie
  • Massagen
  • Akupunktur

Im Versicherungsschutz für Heilpraktiker („Großer Heilpraktiker“) können weitere Tätigkeiten ergänzt werden. Dazu gehören z.B. die Faltenunterspritzung, Chiropraktiker, medizinische Mesotherapie oder auch Osteopathie und Massagen.

Der „kleine“ Heilpraktiker Tarif für Psychotherapie ist hingegen auch tatsächlich auf die psychotherapeutische Tätigkeit beschränkt. Erweitern lässt sich dieser allerdings auch z.B. um Hypnose.

Wie schützt die Haftpflichtversicherung Heilpraktiker?

Berufshaftpflichtversicherung Heilpraktiker

Haftpflicht Tarife bieten Ihnen finanziellen Schutz bei Personen-, Sach- oder auch Vermögensschäden. Im Versicherungsschutz eingeschlossen sind der oder die Praxisinhaber. Natürlich sind auch angestellte Heilpraktiker mitversichert.

Optional lässt sich die Berufshaftpflicht für Heilpraktiker auch um eine sehr günstige Privathaftpflicht für den oder die Praxisinhaber ergänzen.

Unter anderem leistet die Berufshaftpflichtversicherung Heilpraktikern Versicherungsschutz bei:

  • Personen- & Sachschäden
  • Schäden, die Mitarbeiter verursachen
  • Mietsachschäden
  • Schlüsselverlust
  • Hausbesuche / mobile Tätigkeit
  • optionaler Einschluss der Privathaftpflicht möglich

Achten Sie darauf, dass berufsspezifische Risiken in der Tätigkeitsbeschreibung oder im Bedingungswerk aufgeführt werden. Hierbei ist es wichtig, dass Sie die Tätigkeiten, die Sie ausüben, auch tatsächlich in den Versicherungsschutz mit aufnehmen. Gerade Bereiche wie die Faltenunterspritzung kosten häufig einen Prämienzuschlag und sind nur dann versichert, wenn Sie aktiv dem Versicherer bekannt sind und dieser sie auch im Vertrag (gegen Aufpreis) mit eingeschlossen hat.

In der Regel sind aber alle Tätigkeiten, die ein behördlich zugelassener Heilpraktiker ausüben darf, im Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung eingeschlossen.

Wer zudem eigene Praxisräume bezieht / anmietet, dem empfehlen wir zur Absicherung des Inventars eine Inhaltsversicherung. Mit einer Praxisversicherung schützen Sie Ihren Geldbeutel, wenn z.B. durch Feuer, Einbruchdiebstahl oder auch Leitungswasser Ihr Praxisinventar zu Schaden kommt.

Ist die Berufshaftpflicht Pflicht?

Grundsätzlich ist die Berufshaftpflicht für Heilpraktiker keine Pflichtversicherung, wenn Sie sich Selbständig als Heilpraktiker /in machen möchten. Aber – wer Mitglied in einem Berufsverband ist oder werden möchte, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Ohne diese dürfen Sie ansonsten Ihren Beruf nicht ausüben.

So verlangen es der BDH (Bund Deutscher Heilpraktiker e.V.) und der FDH (Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V.) in deren Berufsordnung.

Artikel 17 – Haftpflicht
1. Heilpraktiker verpflichten sich zum Abschluss einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung. Der Abschluss einer zusätzlichen Strafrechtsschutzversicherung wird empfohlen.
2. Im eigenen Interesse sollten Heilpraktiker beim Eintritt von Personenschäden und vor der Einleitung von Strafverfahren und Schadenersatzansprüchen unverzüglich ihrem Berufsverband und ihrer Berufshaftpflichtversicherung (Verpflichtung!) Mitteilung machen. Alle erforderlichen Angaben sind dabei lückenlos und in aller Offenheit darzulegen.

Quelle: BDH – Bund Deutscher Heilpraktiker e.V.

Missachtungen oder Verstöße gegen die Berufsordnung können allerdings ausschließlich Verbandsintern sanktioniert werden.

Unabhängig der Berufshaftpflicht Pflicht beim Eintritt in einen Verband empfehlen wir die Berufshaftpflicht Heilpraktiker Praxen grundsätzlich als eine der wichtigsten Versicherungen für Heilpraktiker. Fehler passieren überall. Sorgen Sie mit dem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung vor, damit ein Schaden nicht ihre berufliche als auch private Existenz in Gefahr bringt.

Warum für Berufshaftpflichtversicherung Schutz so wichtig ist!

Heilpraktiker helfen Menschen, die sich zum einen in der Schulmedizin nicht gut aufgehoben fühlen. Zum anderen ergänzen Sie die Arbeit von Ärzten mit ihren besonderen Fähigkeiten. Weil Sie Wege gehen, welche für viele Menschen längst in Vergessenheit geraten sind, genießt Ihre Tätigkeit einen besonderen Stellenwert bei Ihren Patienten. So finden sich Möglichkeiten zu helfen, während andere schon längst aufgegeben haben. Nicht selten erlangen Ihre Patienten nach der Behandlung ein völlig neues Lebensgefühl.  Als Heilpraktiker kümmern Sie sich um das Wohlbefinden Ihrer Patienten. Zu Ihren Aufgabgen gehört auch die Feststellung von Krankheiten. Ziel ist es, Ihren Patienten dadurch wieder mehr Lebensqualität zu schenken und deren Leiden zu lindern oder zu heilen. Trotz aller Sorgfalt kann Ihnen dabei ein Fehler unterlaufen. Wir empfehlen deshalb die Haftpflicht für Heilpraktiker bereits zu Beginn der selbständigen Tätigkeit abzuschließen.

Weil die Haftpflicht Heilpraktiker Praxen neben der Leistung im Schadensfall auch anderweitig schützt, sollte die Haftpflichtversicherung für Heilpraktiker fester Bestandteil in der Risikoplanung sein. So gehört es mit zu den Aufgaben einer Haftpflicht für Heilpraktiker, dass bei ungerechtfertigten Schadenersatzansprüchen die Haftpflichtversicherung für Heilpraktiker versucht die Ansprüche abzuwenden. Dies kann auch vor Gericht erfolgen. Die Haftpflicht übernimmt dann für Heilpraktiker auch die Gerichtskosten.

Welche Leistungen werden erbracht?

Die Haftpflichtversicherung schützt Heilpraktiker vor Schadenersatzforderungen Dritter, denen Sie durch Schäden im Rahmen Ihrer Tätigkeit gegenüber stehen können. Dies können Personenschäden, Sachschäden aber auch die daraus resultierenden Vermögensschäden sein.

  • Es wird geprüft, ob die Ansprüche gegen Sie berechtigt sind
  • Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche durch die Versicherungsgesellschaft für Sie
  • Leistung für berechtigte Personenschäden (Bsp. Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Arzt- und Krankenhauskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, uvm.)
  • Leistung für berechtigte Sachschäden (Bsp. Kosten für Nutzungsausfall, Neuanschaffung, Wiederherstellung und daraus resultierende Vermögensschäden)

Die Haftpflichtversicherung ist deshalb ein wichtiger Schutz der Existenz, weil sie Heilpraktiker Praxen vor den finanziellen Folgen solcher Haftpflichtschäden schützen kann. Finden Sie hier Ihre günstige Haftpflichtversicherung für Heilpraktiker und vergleichen Sie die Testsieger beim Experten.

Selbständige sollten sich schützen!

Gerne vergessen und / oder verdrängt wird das Thema Versicherungen für Heilpraktiker. Die vielleicht wichtigste Absicherung ist die Berufshaftpflicht für Heilpraktiker. Sie schützt im Schadensfall vor den finanziell Kosten bei einem Personen- oder Sachschaden. Weil die Berufshaftpflicht Heilpraktiker sehr umfangreich schützt empfehlen wir dafür einen separaten Versicherungsschutz. Heilpraktiker sollten bei der Berufshaftpflicht keine faulen Kompromisse eingehen und versuchen die Tätigkeit über eine private Haftpflichtversicherung abzusichern.

Auch die Praxisversicherung, die bei Feuer-, Leitungswasser- oder Einbruchdiebstahlschäden die Kosten übernimmt, kann eine wichtige Versicherung für Heilpraktiker mit eigener Praxis sein. Wer als mobiler Heilpraktiker tätig ist, kann auch versuchen sein Equipment in der eigenen Hausratversicherung mitzuversichern. Hierzu sollten Sie aber die schriftliche Bestätigung vom Versicherer verlangen.

Eine Krankenversicherung für selbständige Heilpraktiker ist natürlich unerlässlich. In aller Regel sind Sie vermutlich gesetzlich Krankenversichert. Ob sich für Sie der Wechsel in eine private Krankenversicherung für Heilpraktiker lohnt, muss individuell geprüft werden. Als Pflichtversicherung kommt man bei den Versicherungen für Heilpraktiker um einen Krankschutz nicht umhin – und das ist auch gut so.

Unser Ansicht nach ein absolutes Muss ist, neben der Berufshaftpflicht, eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Heilpraktiker. Sie sichert Ihr Einkommen, wenn Sie Ihren Beruf wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben können.

Fazit

Schon eine kleine Unachtsamkeit bei Ihrer Arbeit kann dazu führen, dass ein Schadenfall entsteht. Als Heilpraktiker haften Sie für sich und Ihre Mitarbeiter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit. Was viele nicht wissen – Sie haften mit Ihrem kompletten Privatvermögen und das in unbegrenzter Höhe.

Spätestens jetzt sollte die Wichtigkeit einer Berufshaftpflicht Heilpraktiker Praxen noch einmal mehr als deutlich werden. Auch Schäden an gemieteten Räumlichkeiten werden von der Heilpraktiker Haftpflichtversicherung übernommen, was gerade für Heilpraktiker sehr wichtig ist, die keine eigenen Räumlichkeiten haben, sondern diese anmieten.

Weil eine Heilpraktiker Haftpflicht sehr umfangreich schützt sollten schon Existenzgründer sich rechtzeitig absichern. Mit einer Haftpflichtversicherung und speziell auf Heilpraktiker abgestimmten Leistungsmerkmalen sorgen Sie für die optimale Absicherung und schützen sich und Ihre Praxis. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie ganz alleine arbeiten oder ob Sie angestellte Mitarbeiter haben. Eine Heilpraktiker Haftpflicht ist in jeden Fall ein wichtiger Risikobaustein.

Neben der Tätigkeit als Heilpraktiker können sich auch Ergotherapeuten und Chiropraktiker versichern. Die Haftpflicht für Ergotherapie und auch die Betriebshaftpflicht für Chiropraktik können mit der Heilpraktiker Haftpflicht günstig kombiniert werden.

Für Heilpraktiker bietet es sich zudem an, sofern dies den Patienten angeboten wird, die Tätigkeit der Faltenunterspritzung mit abzusichern.


Die Tätigkeit als Heilpraktiker/in

Sie nutzen die Möglichkeiten, die sich seit jeher durch die Natur und den Körper des Menschen ergeben und bringen die Gesundheit Ihre Patienten mit natürlichen Möglichkeiten zu deren Zufriedenheit wieder ins Lot. Wenn doch einmal etwas nicht so ist, wie es sein soll, kann die passende Berufshaftpflichtversicherung Heilpraktiker vor den finanziellen Folgen eines Personen- oder Sachschaden schützen.

Als Heilpraktiker kümmern Sie sich um das Wohlbefinden Ihrer Patienten. Zu Ihren Aufgaben gehört die Feststellung von Krankheiten. Ziel ist es, Ihren Patienten dadurch wieder mehr Lebensqualität zu schenken und deren Leiden zu lindern oder zu heilen. Trotz aller Sorgfalt kann Ihnen dabei ein Fehler unterlaufen. Weil die Haftpflicht Heilpraktiker neben der Leistung im Schadensfall auch anderweitig schützt, sollte die Haftpflichtversicherung für Heilpraktiker fester Bestandteil sein. Erfahren Sie durch einen Experten, wie die Berufshaftpflicht Freiberufler umfangreich schützen kann.

Neben der Schulmedizin findet sich Hilfe und Rat beim Heilpraktiker. Seelische und körperliche Erkrankungen können vom vollzugelassenen Heilpraktiker festgestellt und behandelt werden. Der Fokus liegt meist auf der ganzheitlichen Behandlung. Angewandt werden hierbei u.a. Methoden der Naturheilkunde und der Alternativmedizin:

  • Akupunktur
  • Atemtherapie
  • Ausleitungsverfahren
  • Autogenes Training
  • Bioenergetik
  • Bioresonanztherapie
  • Blutegelbehandlung
  • Chiropraktik und Osteopathie
  • Homöopathie
  • NLP Therapie
  • Physiotherapie
  • Psychotherapie

Die Kosten einer Heilpraktiker Behandlung sind von den Patienten selbst zu tragen. Entlastung für den Geldbeutel kann hier der Abschluss einer privaten Krankenversicherung bieten.

Die Haftpflicht für Heilpraktiker ist aus unserer Sicht ein absolutes Muss. Welche Absicherung für Heilpraktiker sonst nicht wichtig ist erfahren Sie hier!

Die Haftpflichtversicherung ist für Heilpraktiker Praxen ein wichtiger Schutz der Existenz, weil die Haftpflicht Heilpraktiker Praxen vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden schützt. Finden Sie hier Ihre günstige Haftpflichtversicherung für Heilpraktiker und vergleichen Sie die Testsieger beim Experten.

Selbständig als Heilpraktiker/in

Viele Patienten wenden sich der Naturheilkunde zu, da sie von der Schulmedizin enttäuscht sind oder sowieso versuchen, ein möglichst naturgemäßes Leben zu führen. Heilpraktiker sind hier natürlich Ansprechpartner Nummer Eins. Wer selbständig als Heilpraktiker tätig ist, diagnostiziert und behandelt Beschwerden, für die es in der Allgemeinmedizin öfter keine Lösung gibt oder keine Lösung, die dem oder der Patientin gefällt. Sie üben bei dieser Behandlung verschiedene Arten der Naturheilkunde und Alternativmedizin aus. Am bekanntesten ist vermutlich die Homöopathie. Doch auch Phythotherapie (Pflanzenheilkunde), Akupunktur, Aromatherapie, Bioresonanztherapie, Chiropraktik und Psychotherapie sind weit verbreitet. Damit ergänzen Sie, wenn Sie angestellt oder selbständig als Heilpraktiker tätig sind, die Angebote der Schulmedizin. Zusätzlich müssen Sie sich, wenn Sie selbständig als Heilpraktiker sind, natürlich auch um Rechnungserstellung, Dokumentation der Behandlungen, Buchhaltung und Terminvergabe kümmern.

Grundlage für die Tätigkeit von Heilpraktikern ist das Heilpraktikergesetz. Es regelt auch die Voraussetzungen, um überhaupt angestellt oder selbständig als Heilpraktiker oder Heilpraktikerin tätig werden zu dürfen.

Tätig als Heilpraktiker kann man erst dann sein, wenn man die entsprechende Amtsärztliche Prüfung besteht. Bei dieser Prüfung wird das benötigte medizinische und rechtliche Fachwissen geprüft, nicht aber die spezielle Therapiemethode des zukünftigen Heilpraktikers. Ob Sie also z.B. ein guter Homöopath sind, entscheiden später Ihre Patienten. Ob Sie sich in Medizin und Recht auskennen, zeigt das Bestehen der Amtsärztlichen Prüfung. Die Kosten sind in jedem Bundesland etwas unterschiedlich und liegen bei mehreren hundert Euro. Der Anspruch, den diese Prüfung an die Probanden stellt, ist erwartungsgemäß recht hoch – und die Durchfallquote ebenfalls. Man sollte sich auf diese Prüfung also intensiv vorbereiten.

Die Vorbereitungs- und Ausbildungsmöglichkeiten sind vielfältig. Sie können eine Heilpraktikerschule besuchen, ein Fernstudium absolvieren, berufsbegleitende oder Vollzeit – Lehrgänge machen. Die Dauer dieser Vorbereitungszeit liegt ja nach Art der Ausbildung zwischen 4 Monaten und 3 Jahren.

Spezialisierung

Wie bereits beschrieben, wenden Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen unterschiedliche Formen von Naturheilkunde, Volksheilkunde oder Alternativmedizin an. Sie wählen nach Ihren Erfahrungen, Vorlieben oder Möglichkeiten davon eine oder mehrere aus und sind für die Ausbildung in diesen Bereichen dann selbst verantwortlich, da sie nicht Bestandteil der Amtsärztlichen Prüfung sind. Wenn Sie schon wissen, wo Sie Ihre Praxis ansiedeln möchten, ist es sinnvoll, die Therapieformen der bereits ansässigen Heilpraktiker zu kennen und ggf. Methoden anzubieten, die es in der Nähe noch nicht gibt. Solche Überlegungen sind auch Bestandteil des Businessplans, den Sie bei der Planung Ihrer Praxiseröffnung ausarbeiten sollten – sinnvollerweise mit professioneller Unterstützung.

Kosten der Existenzgründung

Neben der Möglichkeit, als angestellter Heilpraktiker tätig zu sein, möchten viele, die die Amtsärztliche Prüfung bestanden haben, selbständig als Heilpraktiker tätig werden. Eine fachliche Beratung durch Unternehmensberater, Steuerberater oder Fachleute der Hausbank ist unerlässlich, da man dadurch Anfängerfehler und sogar einen Fehlstart vermeiden kann.

Am Anfang sollte eine gründliche Marktanalyse stehen und die eigenen finanziellen Möglichkeiten abgeklopft werden. Steht Eigenkapital zur Verfügung? Kommt ein Kredit in Frage und kann dieser auch in der Aufbauphase problemlos regelmäßig bedient werden? Wenn da Zweifel bestehen, sollte man vielleicht doch zuerst Berufserfahrungen als angestellter Heilpraktiker erwerben und die Verwirklichung des Traums, selbständig als Heilpraktiker tätig zu werden, langfristig vorbereitet werden.

Standort und Einrichtung der Praxis

Als nächstes ist die Frage des Standortes zu klären. Am Erfolg versprechendsten sind Standorte ohne direkten Wettbewerb und mit aufgeschlossenen potentiellen Patienten. Falls es doch Heilpraktiker in der Nähe gibt, kann eine Spezialisierung in eine bisher an diesem Ort noch nicht vorhandene Fachrichtung Sinn machen.

Dann müssen geeignete Praxisräume gefunden werden. Günstig wäre natürlich die Einrichtung einer kleinen Praxis im eigenen Haus. Dadurch wird Miete gespart und die Nebenkosten gering gehalten. Natürlich muss ein Waschbecken und eine Toilette vorhanden sein. Auch andere Auflagen sind bei gewerblich genutzten Räumen zu beachten.

Je nach der Therapiemethode ist auch die Einrichtung der Praxisräume und das benötigte Material als Kostenfaktor zu beachten. Ein Homöopath benötigt beispielsweise nur eine recht einfache Einrichtung, um selbständig als Heilpraktiker tätig zu sein, Literatur und einen Computer – bei Aromatherapeuten kommen da noch eine Vielzahl an Ätherischen Ölen, Verneblern oder Lampen und spezielles Mobiliar hinzu.

Um alle Kosten einer Existenzgründung ernsthaft zu überschauen und vernünftige, fundierte Entscheidungen treffen zu können, ist ein Businessplan unbedingt empfehlenswert. Die Industrie- und Handelskammern geben Tipps zur Erstellung eines solchen Planes und bieten teilweise sogar Vorlagen an, die dabei helfen, alle wichtigen Faktoren zu berücksichtigen.